Die 2-Minuten-Regel für Fahren lernen Kaiserslautern
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 4 kW des weiteren vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr wie 6 kW, jeweilig mit nicht eine größere anzahl denn zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht m